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Holzherde
Schonfrist für altgediente Herde• Holzherde, die vor 1950 angeschlossen wurden, genießen per Gesetz Bestandsschutz. Sie können an Ort und Stelle genutzt werden, so lange sie ihren Dienst tun.
Soll das Erbstück aus Omas Küche in eine andere Wohnung umziehen, gilt dies als Neuanschluss. Es greifen die aktuellen Normen.
• Für Herde, die zwischen 1950 und März 2010 angeschlossen wurden, gelten relativ lange Übergangsfristen, die sich am Jahr der Typprüfung des Herdes orientieren (erkennbar am Typenschild).
Diese reichen von Ende 2014 (Typprüfung 1950–1974) bis 2024 (Typprüfung 1995–2010). Danach gilt: aussondern oder im Einzelfall nachrüsten.
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